
Fachgespräch "Novellierung des sächsischen Naturschutzgesetzes"
Zum Fachgespräch "Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes" am 5. November trafen sich etwa 25 Experten aus Naturschutzverbänden, Behörden, der Wissenschaft und der sächsischen Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Die Expertenrunde war sich einig, dass das Bundesnaturschutzgesetz von 2002 zügig in sächsisches Landesrecht umgesetzet werden muss, da die Frist seit April 2005 abgelaufen ist. Für Anfang 2006 hat Staatsminister Tillich einen Gesetzentwurf angekündigt. Der umweltpolitische Sprecher der grünen Fraktion, Johannes Lichdi, kündigte an, den Gesetzgebungsprozess sorgfältig zu begleiten.
Das Fachgespräch zeigte auch, dass Einigkeit darüber herrscht, im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft mehr Gewicht darauf zu legen, dass für Neuversiegelungen eine tatsächliche Entsiegelung von Altflächen stattfinden sollte.
Weitere Themen war die Definition der „Guten fachlichen Praxis“ in der Land- und Forstwirtschaft sowie die im Augenblick laufende Erstellung der Managementpläne für FFH-Gebiete in Sachsen.
