
Baumfrevel in Neschwitz
Ein weit und breit einzigartiger Baumriese ist in Neschwitz Ortsteil Luga offenbar mit Genehmigung der Gemeinde Neschwitz am 30.01.2010 auf einem Grundstück wegen Baumaßnahmen gefällt worden. Die Weide hätte aus mehreren Gründen nicht ohne Weiteres gefällt werden dürfen: Nach § 19 des Bundesnaturschutzgesetzes hätte das Gebot der Vermeidung und Minimierung von Schäden bei Baumaßnahmen im Umfeld eines so großen und daher schützenswerten Baumes von landschaftsprägender Bedeutung gegolten. Durch die Fällung des Baumes ist allerdings der maximale Schaden verursacht worden. Auch war die Weide keinesfalls der 'Baufreiheit' im Wege war, da der Baum in der äußersten Ecke des Grundstücks - maximal vom Hausbau-Standort entfernt - stand. Dass die Gemeinde "fortschreitende Kernfäule" als weiteren Grund für die Genehmigung der Fällung angab, ohne dies überhaupt überprüft zu haben, rundet das Bild dieses Baumfrevels ab. Es ist damit aber auch erwiesen, dass zum Zeitpunkt der Genehmigung offenkundig kein einziger legaler oder legitimer Grund für ihre Erteilung gegeben war.
