
Die Dresdner Gehölzschutzsatzung soll aufgweicht werden und kaum einer hat Einwende?
Darum macht mit! Schreibt eine Einwendung bis 14. April!
Als Vorlage könnt ihr eine der beiden untenstehenden Mustereinwendungen nutzen und nach Belieben ergänzen oder kürzen. Sendet diese an Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, PF 120020, 01001 Dresden
- Mustereinwendung 1 (DOC)
- Mustereinwendung 2 (DOC)
Der Druck zur weitestgehenden Aufhebung bestender Reglementierungen kommt von den Vereinigungen wie Haus und Grund, Siedlervereinen und Kleingartenverbänden.
Gegen den Satzungsentwurf (PDF) haben sich die GRÜNEN, BUND und NABU sowie der Landesverein Sächsischer Heimatschutz (PDF) im „Aufruf zum Erhalt der Gehölzschutzsatzung“ (PDF) ausgesprochen.
Die Landesgruppe Sachsen des Bundes der Landschaftsarchitekten (bdla) meint: "Tausende Bäume im Stadtgebiet Dresden würden bei Verabschiedung dieser Satzung genehmigungsfrei von Eigentümern gefällt werden können. Hierfür gibt es nach Ansicht des bdla keine hinreichenden Gründe. Dem bdla sind keine Fälle von unzumutbaren Beauflagungen oder einer völligen Verweigerung von Baugenehmigungen bekannt, die auf einen effektiven und stadtökologisch sinnvollen Gehölzschutz zurückzuführen wären."
Fachliches
Knackpunkt ist die fachlich nicht zu begründende Festlegung auf einen Stammumfang von 80 cm in 1,30 m Höhe(das ergibt ca. 25 cm nach D=U:Pi) als Grenze der Zulässigkeit der genehmigungsfreien Einschlages. Dabei hatte die Behörde in einem Entwurf vom 07.01.2009 (10. geänderte Fassung) selbst noch am bisherigen Stammumfang festgehalten: „Geschützte Gehölze,..., sind: - alle Bäume mit einem Stammumfang ab 30 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden“ ; also ca. 10 cm. Als Begründung der 80 cm wurde von der Behörde in einem Interview angeführt, dies sei bei den meisten Großstädten in Deutschlan üblich. Das mag zwar stimmen, aber was ist das für ein schwaches Argument. Denn Dresden ist als besonders grüne Stadt bekannt, und das seit Zeiten der sächsischen Herzöge und Könige. Das zu verteidigen muss Aufgabe der Stadtverwaltung sein.
Einen kleinen Überblick über andere Städte gibt die Seite des "AK Stadtbäume": www.galk.de/projekte/akstb_bmschtzstzng.html
Im übrigen fehlt dem Dresdner Entwurf der in anderen Städten enthaltene Schutz von Ersatzpflanzungen bis zum Erreichen der Umfangsgrenze. Ohne dies wäre die Anordnung von Ersatzpflanzungen nutzlos.


