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14. Mai 2009

Eine Freistaatliche Krähe hackt der anderen kein Auge aus


Der GRÜNE Kreisverbandssprecher Andreas Warschau ist wütend. Nachdem der Sachsenforst bereits in den Medien Fehler beim Kahlschlag an der B 172 im Naturschutzgebiet Sächsische Schweiz eingestanden hatte, erklärt der sächsische Umweltminister Frank Kupfer (CDU) nun in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN im Landtag das Vorgehen als rechtens.

"Es wird deutlich, dass die eine freistaatliche Krähe der anderen kein Auge aushacken will", erklärt sich Andreas Warschau, GRÜNER Kreisverbandssprecher Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die Reaktion des Umweltministeriums auf den Kahlschlag durch den Staatsbetrieb Sachsenforst.

Minister Kupfer hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des GRÜNEN Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi den Kahlschlag als "umfangreiche Pflegeeingriffe" bezeichnet und den Standpunkt vertreten, dass "Maßnahmen der Verkehrssicherheitspflicht ... nicht hinsichtlich ordnungsgemäßer Forstwirtschaft zu bewerten" seien.

Warschau ist über die nichtssagende Antwort des Umweltministers überrascht, zumal der Forstbetrieb öffentlich bereits Fehler eingestanden hatte (vergleiche u. a. Sächsische Zeitung 18. 04. 2009).

Die Anzeige des GRÜNEN wegen Verstößen gegen das Waldgesetz und das Naturschutzgesetz werden laut Auskunft der Polizei in den genannten Gesetzen als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet. "Meine Anzeige wurde zur weiteren Bearbeitung an die Landesdirektion Dresden weitergeleitet. Da der Minister aber schon festgestellt hat, dass aus seiner Sicht nicht gegen die geltende Rechtsverordnung des Schutzgebietes verstoßen wurde, wird es wohl keine Konsequenzen geben", fürchtet Andreas Warschau.

"Ich bin nicht bereit, dem freistaatlichen Behördengekungel tatenlos zuzusehen und erwäge, die Angelegenheit vor ein unabhängiges Gericht zu bringen, falls ich von der Landesdirektion ähnlich hingehalten werde wie vom Ministerium. Ich will eine grundsätzliche Klärung, ob der Sachsenforst sich alles erlauben kann, weil er ein Staatsbetrieb ist und wie weit Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht geltende Gesetze brechen können", so Warschau.

Die Kleine Anfrage "Baumfällarbeiten bei Bad Schandau durch den Staatsbetrieb Sachsenforst wegen Verkehrssicherungspflicht" (Drs. 4/15266)

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