
Im Vogtland fällt eine Baumschutzsatzung nach der anderen – auch Auerbach glaubt an Bürokratieabbau
Der Auerbacher Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.November 2009 das Verfahren zur Abschaffung der Baumschutzsatzung eingeleitet. Die Begründung der CDU- und FDP-Mehrheit lautet wie allüberall: ohne die Norm könne der Verwaltungsaufwand stark reduziert werden.
Außerdem könne die Abschaffung der Satzung dazu führen, dass die Bürger wieder mehr Bäume pflanzen. Laut Martin Treeck (FDP) hätten die Bürger bisher erst gar keine Bäume gepflanzt, weil die bürokratischen Hürden für Baumfällungen zu hoch waren.
Es grenzt schon ans Absurde, wenn der CDU-Stadtrat Hendrik Kirchhoff daraufhin vom Verantwortungsbewusstsein der Bürger im Umgang mit der Natur spricht. Das Gegenteil ist der Fall. Das Beispiel Görlitz hat gezeigt, dass nach Abschaffung der Baumschutzsatzung in großer Anzahl Bäume gefällt wurden, ohne neue Bäume zu pflanzen. Kein Schutz, keine Kontrolle, keine Beratung, kein Ersatz! Dies sind die Folgen, wenn es keine Baumschutzsatzung gibt und das alles um minimalen Verwaltungsaufwand einzusparen.
Doch noch ist nicht alles verloren. Bevor die Abschaffung der Baumschutzsatzung umgesetzt werden kann, müssen zunächst all jene ihre Stellungnahme abgeben, deren Interessen von der Abschaffung betroffen sind. Dies sind die Auerbacher Bürgerinnen und Bürger. Bleibt zu hoffen, dass sich nun viele von ihnen für den Schutz der Bäume in Auerbach stark machen.
Hintergrund:
Auerbach hat seit 1993 eine Baumschutzsatzung. Sie schützt Laubbäume mit einem Stammumfang ab zehn Zentimeter, in 1,30 m Höhe bzw. Baumbestände.

