
Lärmminderung

Bäume können je nach Gehölzart und –dichte bis zu 12 dBa Lärm mindern. Das ist abhängig von der Blattgröße und der Belaubungsdichte.
Voraussetzung für einen optimalen Lärmschutz ist, dass die Pflanzungen entsprechend aufgebaut sind. Außerdem ist gesundes, volles Laub, eine ungestörte Baumkrone optimale ökologische Vorraussetzungen.
Der Mensch fühlt sich vom Lärm weniger gestört, wenn die Lärmquellen verborgen sind.
Die Bewegungen der Blätter und Zweige einer Zitterpappel (Populus trennla) können einen Teil des Lärmpegels überdecken und lassen uns den Verkehrslärm weniger stark wahrnehmen.
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Johannes Lichdi
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
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Telefax: 0351 / 493 48 09
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Gisela Kallenbach
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
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Telefax: 0351 / 493 48 09
Bäume schützen!
Die Sächsische Staatsregierung will mit dem „Paragraphenpranger-Gesetz“ die Städte und Gemeinden zwingen, ihre Baumschutzsatzungen abzuschaffen. Bäume auf Wohngrundstücken mit bis zu zwei Wohneinheiten und bis zu 1000 qm könnten somit ohne Genehmigung abgeholzt werden können.
Gleich hier können Sie die Petition gegen die Abschaffung der Baumschutzsatzungen im Internet unterschreiben:
...oder laden Sie sich eine Unterschriftenliste herunter!

