
Baumschutz in Sachsen
Bäume sind wegen der Vielfalt ihrer ökologischen Funktionen unverzichtbar. Eine 100 Jahre alte Rotbuche zum Beispiel, die etwa 20 Meter hoch ist, verarbeitet 9.400 Liter Kohlendioxid an einem Sonnentag (Ausstoß von zwei durchschnittlichen Einfamilienhäusern) und bindet mehr als 100 Kilogramm Staub im Jahr. Ein Stadtbaum ist in der Lage, an einem Sommertag bis zu 400 Liter zu verdunsten und damit seine direkte Umgebung um einige Grad abzukühlen.
Nichtsdestotrotz soll der kommunale Schutz der Bäume in Sachsen beschnitten werden. Die Staatsregierung will das Naturschutzgesetz ändern und damit den kommunalen Baumschutzsatzungen die Rechtsgrundlage nehmen.
Wir sagen NEIN zu diesem Todesurteil für viele Bäume in der Stadt. Unterschreiben Sie noch heute unsere Petition gegen das "Baum-Ab-Gesetz".
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird vor der Abstimmung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Baumschutzes am 1. September beim Juristischen Dienst des Landtags um die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs bitten. [mehr]
Stimmen gegen das Baum-ab-Gesetz
- NABU Sachsen befürchtet einen Kahlschlag durch die geplante Gesetzesänderung und fordert den Erhalt der kommunalen Baumschutzsatzungen am 05. Februar 2010:
„Mit Unverständnis und uneingeschränkter Ablehnung reagiert der NABU Sachsen auf die von der Sächsischen Staatsregierung geplante Änderung des sächsischen Naturschutzgesetzes, wonach Wohngrundstücke vom Anwendungsbereich der Baumschutzsatzungen ausgenommen werden sollen. Das wäre nach Ansicht des NABU ein erheblicher Eingriff in die Kompetenzen der Kommunen, hätte irreversible negative Folgen für die Städte und Gemeinden, und der laut Gesetzesbegründung bezweckte Bürokratieabbau würde schon deshalb nicht erreicht, weil die geplante Regelung etliche rechtliche Fragen offen lässt (zum Beispiel ist der Begriff des Wohngrundstücks nicht hinreichend definiert), sodass der Vollzug der Baumschutzsatzungen eher erschwert als erleichtert würde“.
- die GRÜNE LIGA SACHSEN forderte die Beibehaltung der kommunalen Baumschutzsatzungen am 22. Dezember 2009:
„Die GRÜNE LIGA Sachsen und andere Naturschutzverbände wenden sich gegen die geplante Gesetzesinitiative der Staatsregierung. Wir fordern die Beibehaltung der kommunalen Baumschutzsatzungen. Kommunen sollten vielmehr dafür sorgen, dass Anträge schnell und bürgernah bearbeitet und die Kosten gering gehalten werden. Anträge auf Baumfällungen müssen unter stärkerer Beachtung der konkreten Situation bearbeitet und berechtigten Anträgen muss entsprochen werden. Sollte es im Vollzug der Baumschutzsatzungen zu Härten kommen, bieten die Naturschutzverbände an, bei der Beratung und Konfliktlösung den Kommunen zur Seite stehen (s. Erklärung der Naturschutzverbände, 7. Dezember 2009). Kommunen müssen zukünftig viel stärker ihrer Vorbildwirkung beim Erhalt des Baumbestandes nachkommen und den vorhandenen Baumbestand in ihrem Verantwortungsbereich – auch im öffentlichen Raum – sorgsam bewahren“.
- ein NEIN zur Beschneidung des kommunalen Baumschutzes vom BUND Sachsen am 21.12.2009:
Der Entwurf des Koalitionsvertrages von CDU und FDP im Sächsischen Landtag enthält einen Abschnitt „Bürgernahe Verwaltung”. Darin ist formuliert: „Wohngrundstücke und Kleingärten sollen vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen werden”. Damit nehmen die Koalitionsparteien eine Gesetzesinitiative wieder auf, die bereits im Rahmen des „Paragraphenprangergesetzes” keine Mehrheiten fand und aus wohlüberlegten Gründen zu den Akten gelegt wurde. Diese Initiative wieder aufleben zu lassen ist ein gänzlich falsches Signal, zumal es hier nicht um fachliche Argumente sondern eher um die Symbolwirkung geht - bei gleichzeitig großem Schaden für unsere Umwelt und das Grün in unseren Städten“.
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Johannes Lichdi
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
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Telefax: 0351 / 493 48 09
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Gisela Kallenbach
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
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Telefax: 0351 / 493 48 09
Bäume schützen!
Kaum ist der "Paragraphenpranger" samt Großer Koalition in Sachsen Geschichte, plant die neue Regierung aus CDU und FDP einen erneuten Vorstoß zur Abschaffung der kommunalen Baumschutzsatzungen. Per Änderung im Naturschutzgesetz will sie die Gemeinden zwingen, ihre Baumschutzsatzungen für Kleingärten und Wohngrundstücke komplett abzuschaffen.
Gleich hier können Sie die Petition gegen die Abschaffung der Baumschutzsatzungen im Internet unterschreiben:
...oder laden Sie sich eine Unterschriftenliste herunter!





