
Der erste Versuch zur Abschaffung des kommunalen Baumschutzes: das "Paragraphen-Pranger-Baum-ab"-Gesetz
Ende 2006 hat die Staatsregierung einen Gesetzentwurf mit Eckpunktepapier zur Umsetzung der Vorschläge des sogenannten „Paragraphen-Pranger“ der Öffentlichkeit übergeben. Das Gesetz will Städten und Gemeinden verbieten, Baumschutzsatzungen zu erlassen. Bestehende Satzungen sollen außer Kraft gesetzt werden. Dabei haben sich nur 11 der ca. 1800 Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern auf Baumschutzsatzungen bezogen.
Auf Grundstücken bis zu 1000 qm und bis zu zwei Wohneinheiten sowie in Gärten nach dem Bundeskleingartengesetz sollen Bäume ohne Genehmigung und Nachpflanzverpflichtung gefällt werden dürfen. Die Justizministerium von Minister Mackenroth zeigt in der Begründung eine völlige Unkenntnis ökologischer Zusammenhänge: Es sei „mit dem Fällen von Baumen und Hecken typischerweise kein nennenswerter Eingriff in das Gesamtökosystem verbunden.“
Diese Naturverachtung schadet uns allen! Der Baumbestand etwa in Dresden, Leipzig und Chemnitz wäre erheblich betroffen. Viele Bürgerinnen und Bürger und Naturschutzverbände haben sich bereits gegen den geplanten Baumfrevel gewandt. Auch die kommunalen Spitzenverbände, der Sächsische Städte- und Gemeindetag und der Sächsische Landkreistag, lehnen das „Baum-Ab“-Gesetz ab.
Die Staatsregierung hat angekündigt, das Gesetz im Frühjahr in den Landtag einzubringen. Jetzt kommt es darauf an zu zeigen, dass Sie das Baum-Ab Gesetz nicht wollen! Unterstützen Sie die Kampagne gegen das Paragraphen-Pranger Gesetz und unterschreiben Sie unsere Petition!
weitere Informationen:
- Kleine Anfrage "Paragraphen-Pranger-Gesetz - Teil I" (Drs. 4/6619)
- Kleine Anfrage "Paragraphen-Pranger-Gesetz - Teil II" /Drs. 4/6620)
- Gesetzentwurf "Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Vorschriftenabbau (Paragraphen-Pranger-Gesetz)"
- Eckpunktepapier zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Vorschriftenabbau
- Internetseite des Justizministeriums zum Paragraphen-Pranger
Stellungnahmen zum "Baum-Ab-Gesetz"
- Der sächsische Städte- und Gemeindetag warnt vor negativen Auswirkungen auf das Stadtklima und das Wohnumfeld: Pressemeldung und Stellungnahme vom 11. Dezember 2006.
"Durch den Entfall der Schutzregelungen drohen (..) entgegen der nicht näher substantiierten Behauptung in der Gesetzesbegründung erhebliche Engriffe in das Gesamtökosystem, die sich negativ auf das Stadtklima und Wohnumfeld auswirken werden" (S. 7)
- Der Sächsische Landkreistag kritisiert u.a. in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Paragraphen-Pranger-Gesetzes vom 8. Dezember 2006, dass der Gesetzentwurf nicht zur Verwaltungsvereinfachung beiträgt.
"Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Regelung trägt nicht zur Verwaltungsvereinfachung bei. Die vorliegende Begründung berücksichtigt die tatsächlichen Verhältnisse nicht und schränkt die kommunale Selbstverwaltung unbegründet ein. Zudem ist die Formulierung im Gesetzesvorschlag nicht eindeutig" (S. 3)
- In seiner Stellungnahme vom 30. November 2006 lehnt der Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V. die Aufweichung des Baumschutzes strikt ab.
"Die geplante Aufweichung des Baumschutzes (§22) müssen wir strikt ablehnen, weil sie naturschutzfachlichen Ansprüchen entgegensteht und zudem einen Anstieg des bürokratischen Aufwands erwarten lässt." (S. 1)
- Auch der Naturschutzbund NABU Sachsen findet in seiner Stellungnahme vom 17. Oktober 2006 nur ablehnende Worte.
"Der NABU hält die oben genannte Gesetzesinitiative (Artikelgesetz) für völlig unakzeptabel, weil davon nahezu alle Grundstücke einer Gemeinde betroffen wären. Ein jahrzehntelanger Schutz, an dem sich der NABU nicht unwesentlich beteiligt hat, würde ersatzlos und ohne Not aber mit weit reichenden Konsequenzen für den Naturhaushalt und die Lebensqualität der Menschen geopfert." (S. 1)
- Die Kreisgruppe Leipzig des BUND weist in ihrer Stellungnahme hin, dass durch das Paragraphengesetz die Aufgabe von Zielen des Gemeinwohls schwächt.
"Die von Ihrem Staatsministerium vorgeschlagenen Änderungen des Sächsischen Naturschutzgesetzes dienen keinesfalls der angestrebten und von uns unterstützten 'Entbürokratisierung' (...) sondern allein der Schwächung des Schutzes der natürlichen Reichtümer Sachsens und die Aufgabe von Zielen des Gemeinwohles"
- Die Arbeitsgemeinschaft Neue Baumpflege e.V. fordert in ihrer Stellungnahme die Entscheidung über den Erlass von Baumschutzsatzungen auch künftig den Kommunen zu überlassen.
"Die Entscheidung über den Erlass einer Baumschutzsatzung sollte daher auch künftig den Kommunen selbst überlassen werden. Die Auflassung der Baumschutzsatzungen führt zum Verlust von qualifizierten Arbeitsplätzen in der Baumpflege und deren Umfeld. Besonders bei höher qualifizierten jüngeren Mitarbeitern in der Branche ist die Abwanderung zu befürchten." (S. 2/3)
- Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. weist in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Paragrafen-Pranger-Gesetzes vom 30. November 2006 u.a. auf große Schäden in der Kulturlandschaft hin.
"Die Freigabe der Fällung aller Gehölze in Grundstücken bis zu 1000 m² Größe wäre ein großer Fehler. (...) Man kann bei willkürlicher Holzentnahme nach eigenen Interessen nicht von „keinen nennenswerten Eingriffen in das ökologische Gesamtsystem“ sprechen. Denn wenn Laubbäume und sommergrüne Hecken z.B. innerhalb von Waldhufendörfern beliebig entfernt würden, könnte dies den Charakter des historisch gewachsenen Ortsbildes und somit der Kulturlandschaft zerstören." (S. 1)
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