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Zweiter Versuch zur Abschaffung des kommunalen Baumschutzes: Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Landesumweltrechts

Die Staatsregierung hat am 15. Dezember 2009 den "Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Umweltrechts" der Öffentlichkeit vorgestellt und ins Internet eingestellt. Die Anhörung der betroffenen Verbände lief über die Weihnachtszeit bis zum 15. Januar 2010. Offensichtlich sollten die Ferien genutzt werden, um das Gesetz weitab vom öffentlichen Interesse durch den Landtag zu schleusen.

Wenn Schwarz-Gelb von einer "Vereinfachung" des Umweltrechts spricht, geht es tatsächlich um den Abbau umweltrechtlicher Standards und Schutzvorschriften. Der Gesetzentwurf verwirklicht alte Ziele der FDP wie die Abschaffung der Vorkaufsrechte und die Abschaffung des kommunalen Baumschutzrechts ("Baum-Ab-Gesetz"), die in der letzten Legislaturperiode von der CDU noch abgelehnt worden waren.

Art. 2 Nr. 2 des "Vereinfachungsgesetzes" fasst § 22 Abs. 2 des sächsischen Naturschutzgesetzes aus Gründen, wie es heißt, der "Verwaltungsvereinfachung und des Bürokratieabbaus" neu, so dass kommunale Baumschutzsatzungen nicht mehr für Wohngrundstücke und Einzelgärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes erlassen werden dürfen. Die Gemeinden müssen ihre Satzungen der neuen Rechtslage innerhalb von neun Monaten nach Verkündung des neuen Gesetzes im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt anpassen, sonst verliert die jeweilige Satzung vollständig, also auch die Regelungen zum Baumschutz außerhalb von Wohngrundstücken und Einzelgärten, ihre Gültigkeit (Art. 2 Nr. 4 führt einen § 65 Abs. 11 neu des SächsNatSchG ein).

Der Begriff des "Wohngrundstücks" wird nicht näher definiert. Damit sind wohl alle Grundstücke gemeint, auf denen in legaler Weise Menschen wohnen dürfen. Der Entwurf zur Abschaffung des Baumschutzes aus dem "Paragraphenprangergesetz" hatte diese noch auf Wohngrundstücke bis 1000 qm begrenzt.

Die Gesetzesbegründung äußert die Erwartung, dass "die Bürger – auch einem gewandeltem Umweltbewusstsein geschuldet – eine eigenverantwortliche und vernünftige Entscheidung über die Erhaltung oder Fällung von Bäumen treffen werden." Offenbar soll diese Formel Befürchtungen zerstreuen, das Baumschutzverbot würde zu einem "Kettensägenmassaker" führen. Allerdings haben sich diese Befürchtungen immer wieder bestätigt.

Voraussichtliche Zeitschiene

Am 26.02.2010 wird der Gesetzentwurf in den Umweltausschuss des Sächsischen Landtages eingebracht. Wir, als GRÜNE-Fraktion beabsichtigen eine Sachverständigenanhörung zu beantragen. Diese wird dann voraussichtlich im März oder April stattfinden. Eine Debatte im Plenum des Sächsischen Landtages gibt es somit nicht vor April/Mai.

Stimmen gegen das Baum-ab-Gesetz

  • NABU Sachsen befürchtet einen Kahlschlag durch die geplante Gesetzesänderung und fordert den Erhalt der kommunalen Baumschutzsatzungen am 05. Februar 2010:

„Mit Unverständnis und uneingeschränkter Ablehnung reagiert der NABU Sachsen auf die von der Sächsischen Staatsregierung geplante Änderung des sächsischen Naturschutzgesetzes, wonach Wohngrundstücke vom Anwendungsbereich der Baumschutzsatzungen ausgenommen werden sollen. Das wäre nach Ansicht des NABU ein erheblicher Eingriff in die Kompetenzen der Kommunen, hätte irreversible negative Folgen für die Städte und Gemeinden, und der laut Gesetzesbegründung bezweckte Bürokratieabbau würde schon deshalb nicht erreicht, weil die geplante Regelung etliche rechtliche Fragen offen lässt (zum Beispiel ist der Begriff des Wohngrundstücks nicht hinreichend definiert), sodass der Vollzug der Baumschutzsatzungen eher erschwert als erleichtert würde“.

  • die GRÜNE LIGA SACHSEN forderte die Beibehaltung der kommunalen Baumschutzsatzungen am 22. Dezember 2009:

„Die GRÜNE LIGA Sachsen und andere Naturschutzverbände wenden sich gegen die geplante Gesetzesinitiative der Staatsregierung. Wir fordern die Beibehaltung der kommunalen Baumschutzsatzungen. Kommunen sollten vielmehr dafür sorgen, dass Anträge schnell und bürgernah bearbeitet und die Kosten gering gehalten werden. Anträge auf Baumfällungen müssen unter stärkerer Beachtung der konkreten Situation bearbeitet und berechtigten Anträgen muss entsprochen werden. Sollte es im Vollzug der Baumschutzsatzungen zu Härten kommen, bieten die Naturschutzverbände an, bei der Beratung und Konfliktlösung den Kommunen zur Seite stehen (s. Erklärung der Naturschutzverbände, 7. Dezember 2009). Kommunen müssen zukünftig viel stärker ihrer Vorbildwirkung beim Erhalt des Baumbestandes nachkommen und den vorhandenen Baumbestand in ihrem Verantwortungsbereich – auch im öffentlichen Raum – sorgsam bewahren“.

  • ein NEIN zur Beschneidung des kommunalen Baumschutzes vom BUND Sachsen am 21.12.2009:

Der Entwurf des Koalitionsvertrages von CDU und FDP im Sächsischen Landtag enthält einen Abschnitt „Bürgernahe Verwaltung”. Darin ist formuliert: „Wohngrundstücke und Kleingärten sollen vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen werden”. Damit nehmen die Koalitionsparteien eine Gesetzesinitiative wieder auf, die bereits im Rahmen des „Paragraphenprangergesetzes” keine Mehrheiten fand und aus wohlüberlegten Gründen zu den Akten gelegt wurde. Diese Initiative wieder aufleben zu lassen ist ein gänzlich falsches Signal, zumal es hier nicht um fachliche Argumente sondern eher um die Symbolwirkung geht - bei gleichzeitig großem Schaden für unsere Umwelt und das Grün in unseren Städten“.

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