
Zehn Argumente gegen das Baum-Ab-Gesetz
1. Erheblicher ökologischer Wert: Bäume und Hecken, insbeondere große Altbäume, haben einen erheblichen ökologischen Wert für Mensch und Natur. Sie reinigen Atemluft, schützen vor Lärm, spenden Schatten und liefern Sauerstoff. Sie bieten Lebensräume für zahlreiche Arten und Sichtschutz, zieren den Garten und prägen das Ortsbild.
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2. Wachsende Bedeutung im Klimawandel: Große Bäume können Temperaturunterschiede ausgleichen sowie Wasser und das klimaschädliche Treibhausgas CO-2 binden. Der Altbaumbestand ist daher entscheidend für die Lebensqualität in einer Kommune in Zeiten des Klimawandels.
3. Verletzung des öffentlichen Interesses am Baumerhalt: Das öffentliche Interesse am Erhalt alter Bäume wird verletzt. Viele Bürgerinnen und Bürger setzen sich für den Baumschutz im Interesse der Allgenmeinheit ein. Das Allgemeininteresse soll jetzt kurzsichtigen Eigentümerinteressen geopfert werden.
4. Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung: Das Verbot kommunaler Baumschutzsatzungen ist ein zentralistischer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Die Städte und Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort wissen am besten, wo Baumschutz angebracht ist und wo Ausnahmegenehmigungen erteilt werden sollen. Der Städte- und Gemeindetag weist ausdrücklich darauf hin, dass die Baumschutzsatzungen Wirtschaftsansiedlungen und Infrastrukturprojekte nicht behindern.
5. Schaffung neuer Bürokratie: Das Baum-Ab Gesetz schafft Bürokratie nicht ab, sondern schafft neue. Die Verwaltung muss weiterhin kontrollieren, ob zwischen 1. März und 30. September verbotene Fällungen stattfinden. Gleichzeitig müsste die Verwaltung all jene Bäume als Naturdenkmale ausweisen, die besonders wertvoll sind, um diese vor Abholzung zu schützen. Dies übersteigt die Möglichkeit der Unteren Naturschutzbehörden völlig.
6. Schaffung neuen Unfriedens: Die Abgrenzung auf Wohngrundstücke und Kleingärten ist sachlich für den Bürger nicht nachvollziehbar. Grundstücksbesitzer von Wochenendgrundstücken, Gewerbe- und Wohnnutzung müssen weiterhin eine Genehmigung einholen, die anderen nicht. Dies schadet dem nachbarschaftlichen Frieden. Auch hätte die Differenzierung der Grundstücke einer Gemeinde anhand der Nutzung zur Folge, dass gleich große Bäume derselben Art und gleichem ökologischen Wert unterschiedlich behandelt werden. Dies hält nicht dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz stand.
7. Deutlicher Rückgang von wertvollem Grün in der Stadt: Der Sächsische Städte- und Gemeindetag erwartet durch die geplante Gesetzesänderung einen erheblichen Verlust an alten Bäumen in den Kommunen. Mangels Eigentum an Flächen und sehr begrenzten finanziellen Ressourcen werden die Kommunen nicht in der Lage sein, die Verluste durch Ersatzpflanzungen auszugleichen.
8. Baumschutzsatzungen sorgen für Ausgleich: Die Baumschutzsatzungen der Kommunen sind keinesfalls Instrumente zur strikten Verhinderung von Baumfällungen. Vielmehr wurden einer großen Anzahl von Baumfällungen zugestimmt. Allerdings mussten jeder gefällte Baum ersetzt werden, entweder über Pflanzungen oder per Zahlung. Dieses Instrument der Steuerung der Gehölentwicklung würde den Städten und Gemeinden mit der Gesetzesänderung entzogen.
9. Seltene und geschützte Bäume bedroht: Die neue Regelung kann dazu führen, dass seltene und unter Naturschutz stehende Gehölzarten sowie die sogenannten Biotopbäume (Höhlenbäume, Eremitenbäume, Fledermausquartiere etc.) ohne vorherige Prüfung ersatzlos beseitigt werden. Man kann nicht erwarten, dass Bürgerinnen und Bürger solche Baumarten sowie Brut- und Ruhestätten selbst erkennen und erhalten. Die Unteren Naturschutzbehörden haben demnach keine Möglichkeit mehr, die europäischen Regelungen zum Artenschutz (z.B. Eremit, Fledermäuse, geschützte Vogelarten) in der Naturschutzpraxis umzusetzen. Gleichzeitig entfällt das Beratungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger.
10. Luftreinhaltepläne und Lärmschutz-Managementpläne werden absurd: Die Leistung von Bäumen zur Luftreinhaltung und Lärmminderung ist enorm. Die mit der Gesetzesänderung zu erwartenden Baumverlusten in den Ballungsräumen müssten durch öffentliche Maßnahmen ausgeglichen werden, um die geforderten Immissionswerte einzuhalten. Die Umweltzonen müssten möglicherweise ausgeweitet, die Managementpläne zum Lärmschutz verschärft werden.
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